Die besonderen Leistungen umfassen
1.das Übergangsgeld,
2.das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend.